Deutsche Rentenversicherung

Antrag auf eine Kinder-Reha: Fragen und Antworten

Hier erhalten Sie die Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Antragstellung, zur Auswahl der passenden Klinik und Begleitmöglichkeiten bei einer Reha für Kinder und Jugendliche.

Wo kann ich eine Rehabilitation für mein Kind beantragen?

Anträge auf Leistungen zur Rehabilitation für Kinder und Jugendliche können sowohl beim Rentenversicherungsträger als auch bei der gesetzlichen Krankenkasse gestellt werden.

Wo erhalte ich die Antragsformulare?

Die Antragsformulare der Rentenversicherung erhalten Sie

  • direkt bei der Deutschen Rentenversicherung ,
  • in den Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung und
  • hier im Internet.

Welche Unterlagen brauche ich?

Folgende Unterlagen sind an den Rentenversicherungsträger zu senden:

  • Antrag auf Kinderrehabilitation (G0200)
  • Befundbericht (G0612) sowie Honorarabrechnung (G0600) des behandelnden Arztes (zum Beispiel Kinderarzt, Hausarzt)
  • wichtige medizinische Befunde Ihres Kindes, etwa Gutachten oder Arztbriefe, in Kopie

Gibt es einen Unterschied zwischen der Leistung zur Kinderrehabilitation und der Mutter- / Vater- Kind-Rehabilitation?

Kinderrehabilitationen werden sowohl von der Renten- als auch von der Krankenversicherung erbracht. Hierbei steht das Kind im Mittelpunkt. Ist es erforderlich, dass das Kind für die Dauer der Rehabilitation begleitet wird (beispielsweise durch die Mutter), so erhält die Begleitperson keine eigenen Behandlungen, sondern Hilfestellungen, die im Zusammenhang mit der Erkrankung des Kindes stehen (zum Beispiel Schulungen).

Mutter- / Vater-Kind-Rehabilitationen hingegen werden nur von den Krankenkassen erbracht. Bei diesen steht die Mutter oder der Vater im Mittelpunkt. Diese Leistungen werden mit dem Ziel durchgeführt, dem betreffenden Elternteil insbesondere Hilfestellung bei der Bewältigung psychosozialer Probleme und familiärer Belastungen zu geben.

Wann kommt eine Kinderrehabilitation in Frage?

Wenn Kinder und Jugendliche so krank sind, dass der regelmäßige Kindergartenbesuch bzw. die Schul- oder Berufsausbildung in Gefahr ist, kann eine Rehabilitation in Frage kommen. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie bei Ihrer Deutschen Rentenversicherung.

Aus welcher Versicherung (Mutter oder Vater) stelle ich den Antrag?

Können Leistungen für ein und dasselbe Kind aufgrund der Versicherung verschiedener Personen beantragt werden, steht Ihnen ein Wahlrecht zu, aus welcher Versicherung die Leistung erfolgen soll.

Wie definiert sich der Begriff „Kind“?

Als Kinder gelten leibliche Kinder, in den Haushalt aufgenommene Stief- und Pflegekinder sowie in Haushalt aufgenommene Enkel und Geschwister von Versicherten oder Rentenbeziehern. Auch Kinder, die eine Waisenrente beziehen, können eine Kinderrehabilitation erhalten.

Bis zu welchem Alter ist eine Kinderrehabilitation möglich?

Grundsätzlich ist dies bis zum 18. Geburtstag des Kindes möglich. Bis zum 27. Geburtstag ist unter anderem für Jugendliche eine Kinderrehabilitation möglich, die:

  • sich in einer Schul- oder Berufsausbildung befinden oder
  • ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr oder den Bundesfreiwilligendienst leisten oder
  • sich wegen einer Behinderung nicht selbst unterhalten können.

Kann bei meinem Kind eine Kinderrehabilitation erst nach Ablauf von 4 Jahren erneut durchgeführt werden?

Nein, die 4-Jahresfrist gibt es nicht mehr. Wenn es medizinisch notwendig ist, kann eine Kinderrehabilitation erneut durchgeführt werden.

Was ist unter „Familienorientierter Rehabilitation“ zu verstehen?

Bei der „Familienorientierten Rehabilitation“ handelt es sich um eine besondere Form der Kinderrehabilitation, mit der der besonderen familiären Belastungssituation von schwerst chronisch kranken Kindern und deren Familienangehörigen Rechnung getragen werden soll. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Rentenversicherungsträger.

Kann die Kinderrehabilitation auch ambulant erbracht werden?

Kinderrehabilitationen können auch ambulant erbracht werden, wenn eine geeignete Rehabilitationseinrichtung wohnortnah vorhanden ist. Eine Kombination aus stationären und ambulanten Leistungen ist möglich.

Besteht die Möglichkeit eines gemeinsamen Klinikaufenthaltes, wenn sowohl mein Kind als auch ich als Mutter oder Vater eine Rehabilitationsleistung benötigen?
Was ist sinnvoller – beide Anträge gleichzeitig zu stellen oder jeweils getrennt?

Die Möglichkeit des gemeinsamen Rehabilitationsaufenthaltes besteht in ausgewählten Rehabilitationseinrichtungen für Kinder, die eine Vereinbarung mit einer Rehabilitationseinrichtung für Erwachsene besitzen. Dies ist im Einzelfall mit dem Rentenversicherungsträger auch in Abhängigkeit von den Indikationen zu klären.

Die Anträge sollten gleichzeitig gestellt werden.

In welchen Kliniken werden Kinderrehabilitationen durchgeführt?

Für die Rehabilitation von Kindern und Jugendlichen stehen nach neuestem medizinischen Standard ausgestattete Fachkliniken im gesamten Bundesgebiet zur Verfügung. Sie arbeiten nach Konzepten, die mit dem Rentenversicherungsträger abgestimmt sind. Die Klinik wird nach der Grunderkrankung Ihres Kindes durch den Rentenversicherungsträger ausgewählt. Vorschläge zur Klinikauswahl können im Antrag benannt werden.

Wie lange dauert eine Rehabilitationsleistung?

Die Kinderrehabilitation dauert in der Regel vier bis sechs Wochen, in seltenen Fällen auch länger.

Die tatsächliche Aufenthaltsdauer orientiert sich an Umfang und Schwere der Krankheit und wird von der Rehabilitationseinrichtung in Absprache mit den Eltern festgelegt.

Wie erfahre ich, ob die eingereichten Unterlagen vollständig sind?

Sollten Unterlagen fehlen, setzt sich Ihr Rentenversicherungsträger mit Ihnen schnellstens in Verbindung.

Wer legt den Aufnahmetermin fest?

Um den Gesundheitszustand Ihres Kindes rasch verbessern zu können, legt die Rehabilitationseinrichtung den Aufnahmetermin zeitnah fest, auch unter Berücksichtigung der dortigen freien Plätze.

In welcher Form wird über Ihren Antrag entschieden?

Über Ihren Antrag entscheidet der Rentenversicherungsträger in Form eines Bewilligungs- oder Ablehnungsbescheides. Über die Weiterleitung Ihres Antrags an einen anderen Sozialleistungsträger (zum Beispiel an die Krankenkasse) werden Sie mit einer entsprechenden Mitteilung informiert.

Gibt es eine Möglichkeit, der Entscheidung meines Rentenversicherungsträgers zu widersprechen?

Gegen den Bescheid Ihres Rentenversicherungsträgers können Sie Widerspruch einlegen. Über Details informiert der Bescheid.

Müssen während der Rehabilitation Zuzahlungen geleistet werden?

Nein. Die Kinderrehabilitation ist zuzahlungsfrei.

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