Kinderrehabilitationen werden sowohl von der Renten- als auch von der Krankenversicherung erbracht. Hierbei steht das Kind im Mittelpunkt. Ist es erforderlich, dass das Kind für die Dauer der Rehabilitation begleitet wird (beispielsweise durch die Mutter), so erhält die Begleitperson keine eigenen Behandlungen, sondern Hilfestellungen, die im Zusammenhang mit der Erkrankung des Kindes stehen (zum Beispiel Schulungen).
Mutter- / Vater-Kind-Rehabilitationen hingegen werden nur von den Krankenkassen erbracht. Bei diesen steht die Mutter oder der Vater im Mittelpunkt. Diese Leistungen werden mit dem Ziel durchgeführt, dem betreffenden Elternteil insbesondere Hilfestellung bei der Bewältigung psychosozialer Probleme und familiärer Belastungen zu geben.