Deutsche Rentenversicherung

Begleitperson bei der Kinder-Reha: Fragen und Antworten

Hier erhalten Sie Antworten auf häufige Fragen zu Begleitpersonen von Kindern oder Jugendlichen in der Reha, zu ihrer Unterbringung und was Berufstätige beachten sollten.

Kann ich mein Kind in die Rehabilitationseinrichtung bringen oder von dort abholen?

Eine Reisebegleitung auf Kosten der Rentenversicherung ist in Abhängigkeit von Alter oder Erkrankung des Kindes möglich. Näheres zum Thema "Reisekosten":

Kann ich mein Kind während der Rehabilitation begleiten?

Kinder können für die Dauer der Rehabilitation begleitet werden, wenn dies für die Durchführung oder den Erfolg der Rehabilitation erforderlich ist. Hiervon ist unter anderem auszugehen, wenn Ihr Kind noch nicht 12 Jahre alt ist.

Welche Person kann mein Kind während der Rehabilitation begleiten?

Ihr Kind kann durch eine geeignete Bezugsperson begleitet werden, ein Verwandtschaftsverhältnis ist nicht erforderlich.

Sind das Kind und die Begleitperson in einem Zimmer untergebracht?

Dies ist in den Rehabilitationseinrichtungen unterschiedlich geregelt. Ein Anspruch auf getrennte oder gemeinsame Unterbringung besteht jedoch nicht.

Kann der Zeitraum der Begleitung aufgeteilt werden (zum Beispiel 2 Wochen Begleitung durch den Vater und 2 Wochen durch die Mutter)?

Eine Aufteilung des Zeitraums ist in Absprache mit der Rehabilitationseinrichtung möglich.

Ich bin berufstätig. Was muss ich als Begleitperson beachten?

Bitte informieren Sie Ihren Arbeitgeber über den Zeitraum der Rehabilitation. Wegen der Erstattung eines möglichen Verdienstausfalls wenden Sie sich bitte an Ihre Rentenversicherung.

Ich beziehe Krankengeld oder Arbeitslosengeld II, was muss ich als Begleitperson beachten?

Informieren Sie bitte Ihren Leistungsträger (Krankenkasse oder Jobcenter), dass Sie Ihr Kind in die Rehabilitation begleiten.