Reha-Forschung
Die Forschung auf dem Gebiet der Rehabilitation dient deren Weiterentwicklung und damit der stetigen Verbesserung der Rehabilitationsangebote für die Versicherten. Für Forschungsprojekte mit regionalem Bezug kann die Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland eine finanzielle Förderung gewähren, sofern die Forschungsergebnisse einen maßgeblichen Praxisbezug erwarten lassen.
Quelle:Mark Hützen
Antragsstellung
Die Beantragung von Zuwendungen zur Förderung von Vorhaben im Bereich der Reha-Forschung erfolgt zweistufig. In der ersten Stufe reichen Sie bitte eine Projektskizze ein. Erfolgt nach interner Begutachtung ein positives Votum, werden Sie in einem zweiten Schritt zur ausführlichen Antragstellung auf Zuwendungen aufgefordert.
Antragsverfahren
Die nachstehenden Gliederungen dienen Ihnen dabei als Hilfestellung zur Gestaltung einer Projektskizze und eines ausführlichen Projektantrages. Die maßgebenden Fristen finden Sie ebenfalls im Anhang.
Verfahrensablauf und Fristen zur Antragstellung
Erste Stufe Projektskizze
Gliederung von Anträgen auf Förderung eines Forschungsprojekts - Projektskizze
Zweite Stufe Projektantrag
Gliederung von Anträgen auf Förderung eines Forschungsprojekts - Projektantrag
- Bitte senden Sie Ihren Antrag in schriftlicher Form unterschrieben und datiert an:
Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland
Team Forschung und Zuwendungen
Paracelsusstraße 21
06114 Halle (Saale)
Bitte beachten Sie, dass die Forschungsförderung der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland vorrangig auf die Bundesländer Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ausgerichtet ist.
Datenschutz
Hinweise zum Datenschutz
Die Beantragung auf Forschungsförderung sollte bereits die Grundzüge der mit dem Forschungsprojekt verbundenen Datenschutzaspekte enthalten. Wird der Antrag auf Forschungsförderung bewilligt, ist ein ausgearbeitetes Datenschutzkonzept nach Vorgaben der Deutschen Rentenversicherung notwendig, wenn mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:
- Beteiligung einer Einrichtung der Rentenversicherungsträger am Projekt
- Übermittlung von Sozialdaten oder Beschäftigungsdaten durch die DRV
- Einbeziehung von Beschäftigten der Rentenversicherung (Experteninterviews, etc.).
- gemeinsame datenschutzrechtliche Verantwortung (Artikel 26 DSGVO) der Forschenden und der Zuwendungsgeberin
Das Datenschutzkonzept muss auch Anlagen wie z. B. Teilnehmerinformation und Einwilligungserklärung enthalten (Vorlagen s.u.).
Über das Ergebnis dieser Prüfung erhalten Sie eine entsprechende Mitteilung.
Die Verantwortung für den Umgang mit personenbezogenen Daten während der Durchführung eines Forschungsvorhabens liegt bei den Forschenden, gegebenenfalls zusammen mit weiteren Verantwortlichen. Sie stellen die rechtmäßige Verarbeitung personenbezogener Daten sicher und ergreifen die notwendigen Schutzmaßnahmen für einen vertraulichen Umgang mit diesen Daten. Grundlage dafür bilden die jeweils gültigen Regelungen der DSGVO und gegebenenfalls landes- sowie bereichsspezifische Vorschriften.
Liegt keine der oben genannten Voraussetzungen vor, ist grundsätzlich die Bestätigung über das Vorliegen und die Einhaltung des Datenschutzkonzepts ausreichend. Die Zuwendungsgeberin behält sich die Einsichtnahme vor.
Für die Erstellung eines ausführlichen Datenschutzkonzeptes bei Forschungsvorhaben stehen folgende Vorlagen zum Download zur Verfügung:
Anlage 1 - Teilnehmerinformation
Anlage 2 - Einwilligungserklärung
Anlage 3 - Schweigepflichtentbindung
Genehmigung nach § 75 SGB X
Über das Datenschutzkonzept hinaus ist immer dann, wenn in einem Projekt die Übermittlung von Sozialdaten durch einen oder mehrere Rentenversicherungsträger vorgesehen ist, ein Antrag auf Genehmigung nach § 75 SGB X bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu stellen. Im Fall von Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland-geförderten Projekten ist dies das sächsischen Sozialministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen (SMS). Wenn der Antrag auf Forschungsförderung bewilligt wird, ist in Abstimmung mit der Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland ein Genehmigungsantrag auszuarbeiten und beim SMS Zusammenhalteinzureichen.
Für Anträge an das SMS stehen ausfüllbare Musterformulare zur Verfügung, die für die Anträge gemäß § 75 SGB X verwendet werden müssen. Die Formulare können auf der Homepage des Bundesamtes für Soziale Sicherung unter dem Bereich "Themen" - „Alle Sozialversicherungszweige - Informationstechnik und Datenschutz“ - "Forschungsvorhaben" heruntergeladen werden.
Datenschutz bei Projekten ohne DRV-Förderung
Auch wenn ein Forschungsvorhaben nicht durch die Rentenversicherung finanziert wird, muss, um dem Einbezug von Versicherten in Forschungsvorhaben aus fachlicher und datenschutzrechtlicher Sicht zustimmen zu können, eine Vorhabenbeschreibung eingereicht werden. Ein ausgearbeitetes Datenschutzkonzept nach Vorgaben der Deutschen Rentenversicherung ist notwendig, wenn mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:
- Beteiligung einer Einrichtung der Rentenversicherungsträger am Projekt
- Übermittlung von Sozialdaten oder Beschäftigungsdaten durch die DRV
- Einbeziehung von Beschäftigten der Rentenversicherung (Experteninterviews, etc.).
- gemeinsame datenschutzrechtliche Verantwortung (Artikel 26 DSGVO) der Forschenden und der Zuwendungsgeberin
Das Datenschutzkonzept muss auch Texte zur Teilnehmerinformation und Einwilligungserklärung enthalten (Vorlagen s.u.).
Über das Ergebnis dieser Prüfung erhalten Sie eine entsprechende Mitteilung.
Die Verantwortung für den Umgang mit personenbezogenen Daten während der Durchführung eines Forschungsvorhabens liegt bei den Forschenden, gegebenenfalls zusammen mit weiteren Verantwortlichen. Sie stellen die rechtmäßige Verarbeitung personenbezogener Daten sicher und ergreifen die notwendigen Schutzmaßnahmen für einen vertraulichen Umgang mit diesen Daten. Grundlage dafür bilden die jeweils gültigen Regelungen der DSGVO und gegebenenfalls landes- sowie bereichsspezifische Vorschriften.
Für die Erstellung eines ausführlichen Datenschutzkonzeptes bei Forschungsvorhaben stehen folgende Vorlagen zum Download zur Verfügung:
Anlage 1 - Teilnehmerinformation
Anlage 2 - Einwilligungserklärung
Anlage 3 - Schweigepflichtentbindung
Nebenbestimmungen
Zudem gelten für Forschungsprojekte die Nebenbestimmungen der Deutschen Rentenversicherung (RV-NBest-F).
Nebenbestimmungen Forschungsförderung
Anlage 2 Zahlenmäßiger Nachweis
Im Bereich der Reha-Forschung arbeiten wir eng mit den regionalen Forschungsverbünden zusammen. Weitere Informationen zu bereits abgeschlossenen oder laufenden Forschungsprojekten erhalten Sie auch beim:
Rehabilitationswissenschaftlichen Verbund Berlin-Brandenburg und Mitteldeutschland.
Außer den beschriebenen Möglichkeiten der Forschungsförderung sind auch überregionale Forschungsaktivitäten sowie Forschung im Rahmen von Förderschwerpunkten möglich. Diese erfolgen zusammen bzw. über die Deutsche Rentenversicherung Bund. Entsprechende Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung Bund.
Kontakt
Fragen im Zusammenhang mit der Förderung von Rehabilitationsforschung durch die Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland beantworten Ihnen gern unsere Mitarbeiterinnen.
Wenden Sie sich für verfahrenstechnische Fragen gern an:
Martina Schmelzer
Karen Behrendt
Bei fachlich, inhaltlichen Fragen hilft Ihnen gern: