Die Deutsche Rentenversicherung ist um eine ständige Verbesserung der Leistungen zur medizinischen Rehabilitation bemüht und dazu gemäß § 20 Abs. 1 SGB IX gesetzlich verpflichtet. Sie setzt Instrumente und Verfahren der Reha-Qualitätssicherung (QS) ein.
Die Verpflichtung zur Teilnahme am Reha-Qualitätssicherungsprogramm ist Vertragsbestandteil des Basisvertrages.
Im Rahmen der Reha-Qualitätssicherung werden vergleichende Analysen zur Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität vorgenommen. Grundlage sind Datenerhebungen, -auswertungen und -analysen mit wissenschaftlich erprobten Instrumenten und Verfahren. Bei ambulanten Einrichtungen zur medizinischen Rehabilitation werden nicht alle QS-Verfahren angewandt. Die eingesetzten Instrumente bilden die Qualität einer Rehabilitationsleistung aus unterschiedlichen Blickwinkeln ab.