Rehabilitationsbedürftigkeit im Sinne der Rentenversicherung ist anzunehmen, wenn die Erwerbsfähigkeit aus medizinischen Gründen erheblich gefährdet oder gemindert ist. Rehabilitationsbedürftigkeit bezieht sich dabei auf eine gesundheitsbedingt drohende oder bereits manifeste Beeinträchtigung der Erwerbsfähigkeit (Teilhabe am Erwerbsleben), die über die kurative Versorgung hinaus den mehrdimensionalen und interdisziplinären Ansatz der medizinischen Rehabilitation erforderlich macht.
Werks-/Betriebsarzt
In seiner Funktion als Koordinator für die Eingliederung und Wiedereingliederung behinderter Menschen in den Arbeitsprozess hat der Werks-/Betriebsarzt die Chance, Rehabilitationsbedarf frühzeitig zu erkennen. Hierfür stehen verschiedene Instrumente zur Verfügung, zum Beispiel:
- Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen
- Begutachtung der Einsatzfähigkeit von Mitarbeitern im Hinblick auf einen speziellen Arbeitsplatz (Unfall, Krankheit, Langzeitarbeitsunfähigkeit)
- Begehung des Arbeitsplatzes
- Gesundheitsbericht und Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung
- Gesundheitsaktionen, betriebliche Screenings (zum Beispiel Framingham Score, Procam-Score, Diabetes Risikotest)
- Informationen über Rehabilitations-Leistungen beispielsweise in Werkszeitung, Intranet, Flyer, Vorgesetzten-/Mitarbeiterveranstaltungen
- Fehlzeiten- und Integrationsmanagement.