Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute
Diese Art der Rente erhalten Sie, wenn Sie mindestens 60 Jahre alt sind und die Mindestversicherungszeit (wird Wartezeit genannt) von 25 Jahren mit ständigen Arbeiten unter Tage erfüllt haben. Diese Altersgrenze wird jedoch schrittweise auf das 62. Lebensjahr angehoben.
Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute: Was wird berücksichtigt?
Zu diesen 25 Jahren Wartezeit zählen neben den ständigen Arbeiten unter Tage auch Monate, in denen Sie Anpassungsgeld bekommen haben. Sie müssen dafür vor dem Beginn dieser Leistung eine Beschäftigung unter Tage ausgeübt haben. Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See prüft auf Antrag, ob Sie diese Wartezeit erfüllen.
Wann kann ich in Rente gehen?
Das hängt von Ihrem Geburtsjahr ab. Die Altersgrenze wird stufenweise angehoben. Wurden Sie 1964 oder später geboren, liegt sie bei 62 Jahren.
Nutzen Sie unseren „Rentenbeginn- und Rentenhöhenrechner“ und erfahren Sie, unter welchen Bedingungen Sie in Rente gehen können:
Rentenbeginn- und Rentenhöhenrechner
Besonderheit: Der Vertrauensschutz
Regelungen zum Vertrauensschutz in der Rente stellen sicher, dass Änderungen in der Gesetzgebung schrittweise erfolgen. Außerdem soll es keine rückwirkenden Änderungen geben. Sind Sie vor 1964 geboren und haben Anpassungsgeld für entlassene Arbeitnehmer des Bergbaus oder Knappschaftsausgleichsleistungen bekommen, können Sie weiterhin mit 60 in Rente gehen.
Was sind Knappschaftsausgleichsleistungen?
Wieviel darf ich hinzuverdienen?
Seit dem 1. Januar 2023 ist der Hinzuverdienst für Altersrenten entfallen. Zusätzliche Einkünfte neben der Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute führen daher nicht mehr zu einer Kürzung.
Weitere Infos zum Hinzuverdienst
Haben Sie noch weitere Fragen?
Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See steht Ihnen am kostenlosen Servicetelefon unter 0800 1000 480 80 zur Verfügung. Oder Sie besuchen die Internetseite:
DRV Knappschaft-Bahn-See