Deutsche Rentenversicherung

Die Grundsicherung für Bedürftige

Reichen Ihre Einkünfte im Alter oder bei voller Erwerbsminderung nicht für Ihren Lebensunterhalt aus, können Sie Grundsicherung beantragen.

In der Grundsicherung sind alle Leistungen enthalten, die auch nach dem Sozialhilferecht gezahlt werden. Allerdings wird, anders als bei der Sozialhilfe, erst dann auf das Einkommen Ihrer Kinder oder Eltern zurückgegriffen, wenn es höher liegt als 100.000 Euro im Jahr.

Wir informieren Sie hier darüber, unter welchen Voraussetzungen Sie Anspruch auf  Grundsicherung haben. 

Voraussetzungen für die Grundsicherung

Wer kann Grundsicherung bekommen?

Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung können Sie als bedürftiger Mensch bekommen, wenn Sie entweder die Regelaltersgrenze - das ist der Zeitpunkt, an dem Sie die reguläre Altersrente beziehen können – erreicht haben oder Sie dauerhaft voll erwerbsgemindert und mindestens 18 Jahre alt sind.

Sie müssen außerdem in Deutschland wohnen.

Hinweis:
Als einfache Faustregel gilt: Wenn Ihr gesamtes Einkommen unter 1.062 Euro liegt, sollten Sie prüfen lassen, ob Sie Anspruch auf Grundsicherung haben.

Grundsicherung bei voller Erwerbsminderung

Ob Sie dauerhaft voll erwerbsgemindert sind, prüfen wir im Auftrag des Sozialhilfeträgers. Es ist nicht erforderlich, dass Sie bereits eine Erwerbsminderungsrente bekommen.

Wenn Sie bereits eine Rente wegen Erwerbsminderung erhalten, haben Sie nur Anspruch auf Grundsicherung, wenn die bestehende Rente dauerhaft wegen einer vollen Erwerbsminderung gezahlt wird.

Im anderen Fall können Sie Anspruch auf andere Sozialleistungen haben, beispielsweise auf Sozialhilfe.

Weitere Infos zur Erwerbsminderungsrente

Wofür gibt es die Grundsicherung?

Was die Grundsicherung abdecken soll:

  • Ihren notwendigen Lebensunterhalt,
  • Aufwendungen für Unterkunft und Heizung,
  • Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge,
  • Vorsorgebeiträge,
  • Mehrbedarf für bestimmte Personengruppen und
  • Hilfe in Sonderfällen

Wie wird die Grundsicherung berechnet?

Wie viel Grundsicherung Sie bekommen, hängt von Ihrem Einkommen und Vermögen ab. Auch das Einkommen Ihres Ehepartners oder Partners in einer ehe- oder lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft wird berücksichtigt.

Was zählt zum Einkommen – und was nicht?

Zum Einkommen zählen:

  • Erwerbseinkommen
  • Renten und Pensionen jeder Art aus dem In- und Ausland, auch die Riesterrente, wenn sie ausgezahlt wird (seit 2018 bleibt ein Betrag von 100 Euro beispielsweise der Riesterrente anrechnungsfrei. Darüber hinaus bleiben weitere 30 Prozent bis zu einem Höchstbetrag frei)
  • Unterhaltszahlungen von Eltern oder Kindern, auch wenn deren Jahreseinkommen unter 100.000 Euro liegt
  • Elterngeld über 300 Euro
  • Miet- und Pachteinnahmen
  • Kindergeld
  • Krankengeld
  • Zinsen

Nicht zum Einkommen zählen:

  • 30 Prozent des Einkommens aus selbstständiger/nichtselbstständiger Tätigkeit, höchstens 50 Prozent der Regelbedarfsstufe 1
  • Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz
  • Unterhaltsansprüche gegenüber Eltern oder Kindern, wenn deren Jahreseinkommen unter 100.000 Euro liegt
  • Elterngeld bis 300 Euro
  • Bis zu 250 Euro aus bestimmten steuerfreien Tätigkeiten (beispielsweise Ehrenamt)
  • Pflegegeld
  • Leistungen aus einer zusätzlichen Altersvorsorge auf freiwilliger Grundlage (bis zu einem Höchstbetrag), hierzu gehört auch die Rente aus freiwilligen Beiträgen
  • Aktuell (2022) höchstens 224,50 Euro der Bruttorente, wenn 33 Jahre an Grundrentenzeiten erfüllt sind.

Was ist Vermögen – und was nicht?

Vorhandenes Vermögen müssen Sie zunächst aufbrauchen, bevor Sie Grundsicherung beanspruchen können. Wir erklären Ihnen, was dazugehört und was nicht.

Zum Vermögen zählen:

  • Bargeld
  • Wertpapiere
  • Sparguthaben
  • Haus- und Grundvermögen
  • Pkw

Nicht zum Vermögen zählen:

  • Kleinere Barbeträge (Schonvermögen von 10.000 Euro bei Alleinstehenden; bei Verheirateten oder Partnern 20.000 Euro)
  • Familien- oder Erbstücke, wenn deren ideeller Wert (Andenken) den Verkaufswert weit übersteigt
  • Angemessener Hausrat
  • Angemessenes Hausgrundstück, das Sie selbst nutzen, oder eine Wohnung
  • gefördertes Altersvorsorgevermögen einer Riesterrente. Sie sind also nicht verpflichtet, Ihre angesparte Riesterrente aufzulösen - kommt die Riesterrente zur Auszahlung, wird sie aber teilweise als Einkommen berücksichtigt (siehe oben)

Weitere Infos mit konkreten Beispielen finden Sie in unserer Broschüre
Die Grundsicherung: Hilfe für Rentner (PDF, 680KB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm)

Wir beantworten Ihre Fragen!

Muss ich Grundsicherung beantragen?

Ja. Die Grundsicherung ist eine eigenständige Sozialleistung. Sie muss beantragt werden. Das Antragsdatum ist wichtig für den Beginn der Grundsicherung.

Wo stelle ich den Antrag?

Sie stellen den Antrag beim Sozialamt, Bereich Grundsicherung. Sie können ihn aber auch bei uns, der Deutschen Rentenversicherung, einreichen, wir leiten ihn dann weiter.

Wann beginnt die Grundsicherung?

Die Grundsicherung beginnt immer mit dem ersten Tag des Monats, in dem der Antrag gestellt wird.

Wie lange bekomme ich Grundsicherung?

Die Zahlung erfolgt grundsätzlich für zwölf Monate. Danach müssen Sie einen neuen Antrag stellen. Rückwirkend kann die Leistung nicht erfolgen. Halten Sie sich länger als vier Wochen ununterbrochen im Ausland auf, wird die Leistung eingestellt.

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