Der für den Osten ab 1. Juli 2018 maßgebende aktuelle Rentenwert ist im Rahmen einer Vergleichsberechnung zu bestimmen. Nach der alten, vor 2018 geltenden Formel, ergibt sich auf Grundlage der Lohnentwicklung ein aktueller Rentenwert (Ost) von 30,69 Euro. Dieser ist zu vergleichen mit einem festen Satz von 95,8 Prozent des aktuellen Rentenwertes, der ab 1. Juli 2018 im Westen zu Grunde zu legen ist. Danach ergäbe sich ein aktueller Rentenwert (Ost) von 30,68 Euro. Da der mit der Lohnentwicklung berechnete aktuelle Rentenwert (Ost) von 30,69 Euro um einen Cent höher ausfällt, kommt dieser zum 1. Juli 2018 in den neuen Bundesländern zur Anwendung.