Deutsche Rentenversicherung

Information für Arbeitgeber von Flüchtlingen

Ob Sie Flüchtlinge beschäftigen dürfen, hängt von deren Status ab. Läuft der Asylantrag, dürfen sie bereits nach drei Monaten arbeiten. 

Arbeit dient der Integration

Wer integriert werden soll, braucht Perspektiven. Um Flüchtlinge zügig zu integrieren, ist es neben dem Erwerb der deutschen Sprache auch wichtig, ihnen durch eine Ausbildung oder eine Beschäftigung Perspektiven für ein Leben in Deutschland zu geben.

Arbeitserlaubnis für Asylsuchende und Geduldete

Flüchtlinge, die sich bereits im Asylverfahren befinden, erhalten nach drei Monaten eine Arbeitserlaubnis und dürfen eine Beschäftigung in einem Betrieb aufnehmen. Sie stehen dem Arbeitsmarkt so bereits früh zur Verfügung. Ebenso dürfen Sie einen Flüchtling mit einer Duldung beschäftigen, allerdings muss die Duldung alle sechs Monate verlängert werden. 

Weitere Besonderheiten müssen Sie nicht beachten. Es gelten die allgemeinen Vorschriften zum Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht.

Tipp: Melden Sie Ihre neue Mitarbeiterin oder ihren neuen Mitarbeiter zum ersten Mal an, sollten Sie persönliche Daten besonders sorgfältig angeben. Achten Sie darauf, dass sie aus amtlichen Dokumenten entnommen werden.

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