Deutsche Rentenversicherung

Zuschuss zur Krankenversicherung

Datum: 07.05.2024

Rentnerinnen und Rentner können von der gesetzlichen Rentenversicherung einen Beitragszuschuss erhalten, wenn sie privat oder freiwillig krankenversichert sind.

Diesen Zuschuss müssen sie jedoch beantragen, etwa zusammen mit der Rente. Die Höhe für freiwillig Versicherte hängt von der individuellen Rentenhöhe, dem allgemeinen Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung und dem Zusatzbeitrag der eigenen Krankenkasse ab. Der allgemeine Beitragssatz beträgt derzeit 14,6 Prozent. Er wird für die Berechnung des Zuschusses um  die Beitragssatzpunkte des Zusatzbeitrags der eigenen Krankenkasse erhöht. Das Ergebnis wird halbiert und ergibt dann die Berechnungsgrundlage für den Zuschuss.

Für privat versicherte Rentner wird der Zuschuss grundsätzlich wie bei freiwillig Versicherten berechnet. Als Zusatzbeitrag wird der durchschnittliche Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung zugrunde gelegt. Dieser liegt derzeit bei 1,7 Prozent. Der Beitragszuschuss wird maximal in Höhe der Hälfte der Versicherungsprämie gezahlt.

Weitere Infos gibt es hier im Internet und in der kostenlosen Broschüre „Rentner und ihre Krankenversicherung“. Sie steht am Ende dieser Seite kostenlos zum Download bereit. Bei Fragen zum Thema „Rente und Krankenversicherung“ hilft auch das Team der Deutschen Rentenversicherung am kostenlosen Servicetelefon unter 0800 1000 4800 gerne weiter.

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