Annelie Buntenbach, Vorsitzende des Bundesvorstandes, machte in ihrem Bericht an die heute in Bochum tagende Bundesvertreterversammlung deutlich, dass die gesetzliche Rentenversicherung derzeit finanziell gut aufgestellt sei. Das vergangene Jahr habe die Rentenversicherung mit einem deutlichen Plus abschließen können. "Der Überschuss der Rentenversicherung lag 2018 bei 4,4 Milliarden Euro", so Buntenbach.
Die positive wirtschaftliche Entwicklung habe sich auch in den ersten fünf Monaten dieses Jahres fortgesetzt, so Buntenbach. Grund sei die positive Entwicklung der ökonomischen Rahmenbedingungen. Die Beitragseinnahmen aus Beschäftigung seien in diesem Zeitraum im Vergleich zum Vorjahr um fünf Prozent gestiegen. Für Ende 2019 sei davon auszugehen, dass sich die Nachhaltigkeitsrücklage mit 1,7 Monatsausgaben auf dem Niveau des Vorjahres bewegen werde.
Buntenbach machte weiter deutlich, dass der derzeitige Beitragssatz von 18,6 Prozent nach aktuellen Vorausberechnungen bis zum Jahr 2023 stabil bleiben werde. Im Jahr 2024 sei der Beitragssatz
dann voraussichtlich auf 19,5 Prozent anzuheben. Die bis 2025 gesetzlich festgelegten Grenzen von maximal 20 Prozent für den Beitragssatz und mindestens 48 Prozent für das Rentenniveau würden voraussichtlich ohne den Einsatz zusätzlicher Bundesmittel eingehalten werden können.
Für die Entwicklung der Rentenversicherung nach 2025 verwies Buntenbach auf die Arbeit der Rentenkommission "Verlässlicher Generationenvertrag". Die Kommission werde sich auch mit der Frage befassen, wie die gesetzliche Rentenversicherung unter den Bedingungen des demografischen Wandels ein ausreichendes Sicherungsniveau gewährleisten kann und weiter finanzierbar bleibt,
so Buntenbach. Anfang nächsten Jahres wird die Kommission ihren Bericht der Bundesregierung vorlegen.
Buntenbach forderte abschließend, dass Leistungen der Rentenversicherung, die wie die Mütterrente nicht auf Beiträgen beruhen, vollständig aus Steuermitteln zu finanzieren seien. Jüngste Berechnungen hätten gezeigt, dass derzeit eine jährliche Unterdeckung nicht beitragsgedeckter Leistungen durch den Bund in Höhe von 30 Milliarden Euro bestehe. Buntenbach unterstrich daher die Forderung nach einer systemgerechten Finanzierung: "Es ist für uns von zentraler Bedeutung, dass der Bund sich langfristig finanziell an den übertragenen Aufgaben beteiligt und die Funktionsfähigkeit des Systems auch angesichts des demografischen Wandels sicherstellt."
Der vollständige Bericht ist im Internet abrufbar.