Deutsche Rentenversicherung

Neue FNA-Studie zur „Doppelverbeitragung“ von Alterssicherungs­leistungen

Datum: 07.08.2019

Auf das Bruttogehalt und damit auch auf die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung müssen Krankenversicherungsbeiträge gezahlt werden. Ebenso wie auf die spätere Rentenleistung. Dagegen kommt es in der privaten Alterssicherung gar nicht und in der betrieblichen Altersversorgung nur in Ausnahmefällen zu einer solchen „Doppelverbeitragung“.

Zu diesem Ergebnis kommt eine vom Forschungsnetzwerk Alterssicherung (FNA) der Deutschen Rentenversicherung Bund geförderte Studie zur Doppelverbeitragung in der Alterssicherung. Unter Leitung von Prof. Dr. Dirk Kiesewetter (Julius-Maximilians-Universität Würzburg) wird darin die unterschiedliche Belastung durch Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung in allen drei Säulen der Alterssicherung in der Anspar- und in der Auszahlungsphase untersucht.