Die Abnahme der Anlage zur Jahresrechnung ist eine der wichtigsten finanziellen Entscheidungen der Selbstverwaltung der Rentenversicherung. Die Anlage zur Jahresrechnung bezieht sich auf die Einnahmen und Ausgaben, die die Rentenversicherung Bund für ihr übertragene Grundsatz- und Querschnittsaufgaben tätigt. Grundsatz- und Querschnittsaufgaben zeichnen sich dadurch aus, dass sie für alle Rentenversicherungsträger übernommen werden oder ihre Wahrnehmung auf alle Rentenversicherungsträger Einfluss hat.
In der heutigen Bundesvertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Bund wurde die Anlage zur Jahresrechnung des Jahres 2014 abgenommen und dem Bundesvorstand und dem Direktorium Entlastung erteilt. Die Bundesvertreterversammlung hat damit bestätigt, dass sie mit der in der Anlage dargestellten Haushaltsführung des Bundesvorstandes und des Direktoriums einverstanden ist.