Deutsche Rentenversicherung

Rentenabschläge durch Ausgleichszahlungen vermeiden

Wer vorzeitig in Rente geht, muss in der Regel mit Abschlägen rechnen. Für jeden Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme beträgt der Abschlag 0,3 Prozent. Allerdings lassen sich diese Abschläge durch eine zusätzliche Zahlung von Beiträgen ausgleichen.

Im Audiobeitrag vom Hessischen Rundfunk zu diesem Thema erklärt u.a. Dirk von der Heide, Pressesprecher der Deutschen Rentenversicherung Bund, was man tun muss, um diese freiwillige Zahlung leisten zu können.