Quelle:Deutsche Rentenversicherung
Die gesetzliche Rentenversicherung in Island unterscheidet sich von der deutschen Rentenversicherung. Zwar kennt sie auch Altersrenten und Invalidenrenten, doch die Ansprüche und Anspruchsvoraussetzungen sind unterschiedlich. Beispielsweise zahlt das Volksrentensystem keine Witwen- und Witwerrenten. Egal, ob Sie bereits eine Zeit lang in Island gearbeitet haben oder gerade einen längeren Aufenthalt planen, diese Broschüre hilft Ihnen, Ihre Ansprüche auf eine Leistung aus der isländischen Rentenversicherung realistisch einzuschätzen.