Quelle:Deutsche Rentenversicherung
Deutschland hat mit vielen Staaten sogenannte Sozialversicherungsabkommen geschlossen. Das Abkommen zwischen Deutschland und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien vom 12. Oktober 1968 trat 1969 in Kraft. Mit dem Zerfall Jugoslawiens galt das Abkommen für die neuentstandenen Staaten auf diesem Gebiet weiter. Seit der Unabhängigkeitserklärung des Kosovo am 17. Februar 2008 wird dieses Abkommen aus deutscher Sicht weitgehend auch für den Staat Kosovo angewendet.
Wer von dem Abkommen profitieren kann und was es im Einzelnen regelt, erfahren Sie in dieser Broschüre. Zusätzlich können Sie sich einen Überblick über die Leistungen der deutschen und kosovarischen Rentenversicherung verschaffen.
Hinweis:
Zu dieser Broschüre liegt eine Übersetzung vor. Rechtlich verbindlich – und das auch nur für das deutsche Recht – ist die deutschsprachige Fassung.
Die Broschüre ist zweisprachig erschienen. Die deutsche Ausgabe finden Sie gleich hier zum Herunterladen. Die fremdsprachige Ausgabe stellen wir Ihnen unter "Das könnte Sie auch interessieren" zur Verfügung.