Quelle:Deutsche Rentenversicherung
Das Sozialversicherungsabkommen zwischen Polen und Deutschland wurde – am 9. Oktober 1975 – in Warschau unterzeichnet. Es gilt für alle, die Versicherungszeiten in Polen und Deutschland oder auch nur in einem der beiden Staaten nachweisen können, sich am 31. Dezember 1990 in Deutschland oder Polen aufgehalten haben und heute noch dort wohnen – unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit.
Am 1. Mai 2004 ist Polen Mitglied der Europäischen Union geworden. Seitdem gilt in Polen das europäische Gemeinschaftsrecht – darüber hinaus aber weiterhin auch das Abkommen von 1975.
Ob und wie Sie von den Regelungen des Abkommens profitieren können, erfahren Sie in dieser Broschüre.
Hinweis
Die Broschüre ist zweisprachig erschienen. Die deutsche Ausgabe finden Sie gleich hier zum Herunterladen. Die fremdsprachige Ausgabe stellen wir Ihnen unter "Das könnte Sie auch interessieren" zur Verfügung.