Quelle:DRV
Bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ist bereits berücksichtigt, dass Sie im Rahmen Ihres Leistungsvermögens noch berufstätig sind. Das kann beispielsweise eine Teilzeitbeschäftigung sein. Erhalten Sie eine Rente wegen voller Erwerbsminderung, dürfen Sie nur in sehr begrenztem zeitlichen Umfang etwas zu Ihrer Rente hinzuverdienen. Ob und wie sich Ihr Verdienst aus einer Beschäftigung auf Ihre Rente auswirkt, können Sie in diesem Faltblatt nachlesen.