Unabdingbare Sonderanforderungen sind Ausstattungen oder Eigenschaften von Rehabilitationseinrichtungen, die für die Zuweisung und eine passgenaue Einrichtungsauswahl mitentscheidend sind. Sie gelten zusätzlich zu den struktur- und belegungsrelevanten Merkmalen der Strukturanforderungen und beinhalten u. a. die zuweisungsrelevanten Merkmale derselben. Sie sind für eine erfolgreiche Durchführung der Rehabilitation unterstützend. Diese Sonderanforderungen werden nicht zusätzlich vergütet.