Der indikations- und durchführungsformübergreifende Basissatz entspricht der Vergütung für eine Rehabilitationsleistung ohne einrichtungsspezifische und konzeptionelle Besonderheiten. Der Basissatz wird auf Grundlage der Marktpreise - als Vergütungssumme aller von allen Rentenversicherungsträgern vergüteten Pflegetage - ermittelt.