Eine Spezialeinrichtung ist definiert als eine Rehabilitationseinrichtung, die sich auf die Behandlung und Betreuung von Menschen mit hochkomplexen Teilhabebedarfen spezialisiert hat und nahezu ausschließlich Fälle (mehr als 90 %) dieser Art behandelt. Für diese Leistungen wird wegen den hochkomplexen Teilhabebedarfen und dem besonders vulnerablen Personenkreis ein Vergütungssatz gezahlt, der zwischen dem Leistungserbringer und dem Federführer vereinbart wird.