Die Deutsche Rentenversicherung hat Empfehlungen erarbeitet, aus denen sich die datenschutzrechtlichen Anforderungen ergeben, die im Umgang mit den Patientendaten zu beachten sind. Besonderer Wert wird auf die gesetzlichen Vorgaben zur zulässigen Übermittlung medizinischer Daten/Unterlagen an dritte Stellen oder Personen gelegt. Neben rechtlichen Ausführungen werden konkrete Tipps für die praktische Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben sowie Hinweise für eine sichere Gestaltung der Informationstechnik gegeben.
Sie als Klinikleitungen bleiben auch weiterhin für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verantwortlich. Unsere Empfehlungen sind aus diesem Grund auf die Gegebenheiten in Ihren Einrichtungen anzupassen.