Deutsche Rentenversicherung

Übergangsmanagement aus Medizinisch-beruflich orientierten Rehabilitation in aktive berufliche Tätigkeit

Zentrale Zielrichtung der Rehabilitation im Auftrag der Deutschen Rentenversicherung (DRV) ist die Sicherstellung der Erwerbsfähigkeit, mithin also die nachhaltige berufliche Teilhabe. Insbesondere an der Schnittstelle von Entlassung aus der medizinischen Rehabilitation in den (Arbeits-)alltag entstehen Versorgungsbrüche, die dazu führen können, dass Empfehlungen, die in der Reha-Einrichtung erarbeitet wurden, nicht umgesetzt werden können. Dies gilt für alle Rehabilitandinnen und Rehabilitanden der DRV. Personen, die aufgrund ihres besonderen beruflichen Problems eine MBOR der Stufe B benötigen, benötigen diese doch aufgrund ihrer spezifischen Problemkonstellation eine besonders intensive Auseinandersetzung mit der beruflichen Wiedereingliederung bereits während der medizinischen Rehabilitation. Damit kommt einer möglichst guten Vorbereitung auf die Zeit nach der Rehabilitation in der MBOR Stufe B eine ganz besondere Bedeutung zu.


Ein MBOR-Übergangsmanagement soll einen solchen möglichst nahtlosen Übergang von der medizinischen Rehabilitation der MBOR-Stufe B (und ggf. der MBOR-Stufe C) in die aktive Beschäftigung der Rehabilitandin und des Rehabilitanden bzw. die unmittelbare und nahtlose Vermittlung in weitere Unterstützungsangebote gewährleisten. Versorgungslücken sollen vermieden werden.

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