In der Anlage 4 der Vereinbarung „Abhängigkeitserkrankungen“ vom 4. Mai 2001 sind Zielvorstellungen und Entscheidungshilfen für die medizinische Rehabilitation Drogenabhängiger in Rehabilitationseinrichtungen für Abhängigkeitskranke bei übergangsweisem Einsatz eines Substitutionsmittels beschrieben. Erfahrungen aus der Praxis haben einen Diskussionsprozess angestoßen, in den Praktiker und die Suchtfachverbände einbezogen wurden. Eine Überarbeitung der Entscheidungshilfen wird zum jetzigen Zeitpunkt nicht für erforderlich gehalten. Unter ausdrücklicher Beibehaltung der Zielvorstellungen, welche die grundsätzliche Bereitschaft zur Abdosierung und zu vollständiger Abstinenz voraussetzen, sowie der Erkenntnis, dass eine vollständige Abdosierung nicht in allen Fällen gelingt, haben Renten- und Krankenversicherung hierzu ergänzende Hinweise erarbeitet. Die Hinweise betreffen die positive Rehabilitationsprognose und Beikonsumfreiheit.