Die Deutsche Rentenversicherung und Gesetzliche Krankenversicherung haben gemeinsam einheitliche Rahmenbedingungen für die ganztägig ambulante Fortführung der Entwöhnungsbehandlung beschlossen.
Der Wechsel in die ganztägig ambulante Rehabilitation ermöglicht es, auch nach Beginn einer stationären Rehabilitation, flexibel auf den individuellen Rehabilitationsbedarf zu reagieren und geht mit einer Verkürzung der vorherigen stationären Behandlung einher. Der Wechsel der Behandlungsform muss nahtlos erfolgen. Die ganztägig ambulante Phase beginnt spätestens vier Wochen vor dem geplanten Entlassungstermin.
Die Rahmenbedingungen sind zum 1. Oktober 2016 in Kraft getreten.