Mit dem Gemeinsamen Leitfaden legen die Deutsche Rentenversicherung und die Gesetzliche Krankenversicherung unter Berücksichtigung der geltenden Vereinbarungen, Empfehlungen und Rahmenkonzepte Vorgaben der Rehabilitationsträger zur Erstellung und Prüfung von Rehabilitationskonzepten im Bereich der Rehabilitation Abhängigkeitskranker vor. Der Leitfaden soll der Praxis als Arbeitsmittel bei der Konzepterstellung dienen und ermöglicht ein strukturiertes Vorgehen. Er erleichtert daneben die Prüfung eingereichter Rehabilitationskonzepte durch die Rehabilitationsträger und ihre sozialmedizinischen Dienste und auch deren Zusammenarbeit auf Landesebene.
Auf der Grundlage einer früheren Arbeitshilfe zur Beurteilung von Konzepten in der Rentenversicherung haben sich die Deutsche Rentenversicherung und die Gesetzliche Krankenversicherung auf einen gemeinsamen Leitfaden verständigt. Die Suchtfachverbände wurden im Rahmen von Stellungnahmen einbezogen.
Der Leitfaden ist am 1. Januar 2012 in Kraft getreten.