Die Deutsche Rentenversicherung und die Gesetzliche Krankenversicherung haben sich auf ein "Gemeinsames Rahmenkonzept zur ganztägig ambulanten medizinischen Rehabilitation Abhängigkeitskranker" verständigt. Dieses Rahmenkonzept baut auf der zwischen den Krankenkassen und Rentenversicherungsträgern geschlossenen Vereinbarung „Abhängigkeitserkrankungen“ aus dem Jahr 2001 auf. Es beschreibt die Ziele, Voraussetzungen und Zielgruppen sowie die Anforderungen an die ganztägig ambulanten Entwöhnungseinrichtungen für die Rehabilitation Abhängigkeitskranker. Es wird detailliert auf die Inhalte der Rehabilitation, Diagnostik, Dauer und Frequenz, personelle, räumliche und apparative Ausstattung der Einrichtungen, Vernetzung und die Qualitätssicherung eingegangen.
Die Suchtfachverbände wurden im Rahmen von Stellungnahmen eingebunden. Bei einer gemeinsamen Erörterung mit den Suchtfachverbänden wurden Anregungen der Verbände aufgegriffen und führten zu sinnvollen Ergänzungen des Konzepts.
Das Gemeinsame Rahmenkonzept ist am 1. Januar 2012 in Kraft getreten.