Deutsche Rentenversicherung

Gemeinsames Rahmenkonzept der Deutschen Rentenversicherung und der Gesetzlichen Krankenversicherung zur Nachsorge im Anschluss an eine medizinische Rehabilitation Abhängigkeitskranker vom 31. Oktober 2012

Stand 28.03.2012 Kostenlos

Die Deutsche Rentenversicherung und die Gesetzliche Krankenversicherung haben sich auf ein Gemeinsames Rahmenkonzept zur Suchtnachsorge verständigt. Dieses definiert die erforderlichen Nachsorgeleistungen im Anschluss an eine Entwöhnungsbehandlung und grenzt sie von anderen Rehabilitationsleistungen ab. Es beschreibt die Inhalte und Themen der Nachsorge. Ferner enthält es qualitative Anforderungen an die Nachsorgeeinrichtungen und beschreibt die Einleitung und Durchführung der Nachsorge. Die Deutsche Rentenversicherung und die Gesetzliche Krankenversicherung wollen soweit wie möglich gemeinsame Formulare zur Beantragung, Dokumentation und Abrechnung nutzen. Die Formulare der Deutschen Rentenversicherung stehen Ihnen hier im Internet zur Verfügung. Mit dem Rahmenkonzept unterstreichen die Rehabilitationsträger die Bedeutung der Nachsorge zur Sicherung der Nachhaltigkeit von Entwöhnungsbehandlungen.

Die Suchtfachverbände wurden im Rahmen von Stellungnahmen eingebunden. Bei einer gemeinsamen Erörterung wurden Anregungen der Verbände aufgegriffen und führten zu sinnvollen Ergänzungen des Konzepts. Die Information an die Suchtfachverbände mit weiteren Hinweisen zum Rahmenkonzept ist beigefügt.

 Das Gemeinsame Rahmenkonzept ist am 1. März 2013 in Kraft getreten.

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