Die vorliegende aktualisierte Fassung des Rahmenkonzepts für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben basiert auf der Vorgängerversion aus dem Jahr 2009 und berücksichtigt wesentliche gesetzliche Neuerungen im SGB VI und SGVB IX sowie Weiterentwicklungen im Bereich der beruflichen Rehabilitation.
Das Rahmenkonzept beschreibt zunächst Grundlagen, Ziele und Aufgaben der beruflichen Rehabilitation. Es folgen Ausführungen zu den verschiedenen Leistungsarten und den Leistungsanbietern. Ein weiterer Abschnitt befasst sich mit der Beschreibung des Zugangs zu Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und geht darüber hinaus auf die Kooperation mit anderen Trägern, Institutionen sowie der Selbsthilfe ein. Ergänzt wird das Rahmenkonzept durch Ausführungen zur Qualitätssicherung in diesem Leistungsbereich.
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) sind ein unverzichtbares Instrument zur dauerhaften Eingliederung von Menschen mit chronischen Krankheiten oder Behinderungen in das Erwerbsleben. Das Rahmenkonzept ist darauf ausgerichtet, Leistungen zur Teilhabe ergebnisorientiert und bedarfsgerecht weiterzuentwickeln, deren Qualität und Wirksamkeit zu verbessern. Es dient als gemeinsame Grundlage für die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, sowohl für die Rentenversicherung als Rehabilitationsträger als auch für alle Leistungserbringer und Kooperationspartner. Die hier gegebenen Impulse werden die Qualität der beruflichen Rehabilitation in Zukunft positiv prägen.
Das Rahmenkonzept richtet sich insbesondere an
- die Beschäftigten in den Rehabilitationseinrichtungen der Rentenversicherung,
- Personen, die für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zuständig sind,
- Rehabilitandinnen und Rehabilitanden und
- allgemein Interessierte.