Das Rahmenkonzept und der Anhang zum Rahmenkonzept beschreiben die Grundlagen, die Struktur, die Durchführung und die Angebote der Reha-Nachsorge. Reha-Nachsorge ist von besonderer Bedeutung für eine langfristige Stabilisierung des in der Rehabilitation erreichten Behandlungserfolgs und damit auch für die berufliche Wiedereingliederung. Ab 2016 gilt ein neues Rahmenkonzept zur Reha-Nachsorge in der gesetzlichen Rentenversicherung. Für dessen Umsetzung ist eine Übergangszeit von drei Jahren ab 2016 vorgesehen.
Das Rahmenkonzept gliedert sich folgendermaßen:
- Präambel
- Grundlagen der Reha-Nachsorge
- Struktur der Reha-Nachsorge
- Einleitung der Reha-Nachsorge
- Durchführung der Reha-Nachsorge
- Angebote der Reha-Nachsorge
- Aufgaben der Rentenversicherungsträger
- Dokumentation und Qualitätssicherung
- Zusammenarbeit mit anderen Akteuren
- Weiterentwicklung der Reha-Nachsorge
- Ausblick
Für die Nachsorge bei Abhängigkeitserkrankungen wird auf das Gemeinsame Rahmenkonzept der Deutschen Rentenversicherung und der Gesetzlichen Krankenversicherung zur Nachsorge im Anschluss an eine medizinische Rehabilitation Abhängigkeitskranker vom 31. Oktober 2012 verwiesen
Stand: Juni 2015
(in der Fassung vom 01. Juli 2019)