Deutsche Rentenversicherung

Positionspapier Rehabilitation 2010

Stand 06.05.2010 Kostenlos

Die Deutsche Rentenversicherung hat 2010 ihre Positionen zur Rehabilitation zusammengestellt. Es geht darum, die medizinische und berufliche Rehabilitation zukunftsfest zu machen und darzulegen, auf welchem Wege dies in den folgenden Jahren geschehen soll.

Heutzutage ist die medizinische und berufliche Rehabilitation aus dem deutschen System der sozialen Sicherheit nicht mehr wegzudenken. Ihr ist seit 2001 ein eigenes Sozialgesetzbuch gewidmet (SGB IX). Im Frühjahr 2009 ist die UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland in Kraft getreten – ihr Artikel 26 verlangt von den Staaten Rehabilitationsdienste und -programme, „um Menschen mit Behinderungen in die Lage zu versetzen, ein Höchstmaß an Unabhängigkeit, umfassende körperliche, geistige, soziale und berufliche Fähigkeiten sowie (…) die volle Teilhabe an allen Aspekten des Lebens zu erreichen und zu bewahren“. Auch für die Bundesregierung ist laut Koalitionsvertrag die qualifizierte medizinische Rehabilitation eine wichtige Voraussetzung zur Integration in Beruf und Gesellschaft und nimmt deshalb im Gesundheitswesen einen immer höheren Stellenwert ein.

Gleichzeitig steht die Rehabilitation vor großen Herausforderungen: Der Bedarf an Rehabilitation nimmt zu, die dafür zur Verfügung stehenden Mittel sind begrenzt. Die Einzelnen sind darauf angewiesen, mit Rehabilitation ihre Erwerbsfähigkeit und Lebensqualität zu erhalten. Die Rentenversicherung und die Gesellschaft insgesamt brauchen die Rehabilitation - auch aus ökonomischen Gründen, um Beschäftigungsfähigkeit zu erhalten und Erwerbsminderung zu verhindern.

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