Quelle:Deutsche Rentenversicherung
Mit dem Gesetz zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben (Flexirentengesetz) wurde die Möglichkeit eröffnet, Leistungen zur Nachsorge für Kinder und Jugendliche im Anschluss an eine Kinder- und Jugendlichenrehabilitation zu erbringen.
Diese Leistungen verfolgen das Ziel, die Nachhaltigkeit des Erfolgs der Kinder- und Jugendlichenrehabilitation zu sichern. Sie können dementsprechend alle Angebote umfassen, die der Verstetigung des Rehabilitationserfolgs dienen. Hierbei kann es sich auch um therapeutische Interventionen handeln, die bereits während der Rehabilitation durchgeführt wurden und im Rahmen der Nachsorge fortgesetzt werden sollen.
Für die Leistungen zur Nachsorge für Kinder und Jugendliche wurden Eckpunkte von der Rentenversicherung erarbeitet. Diese geben potentiellen Leistungserbringern einen Rahmen, in dem verschiedene Modelle entwickelt und über mindestens 24 Monate erprobt werden können. Gleichzeitig dienen sie den Rentenversicherungsträgern als Grundlage für die Prüfung der eingereichten Angebote. Aus den hierbei erzielten Erfahrungen soll perspektivisch ein Rahmenkonzept zur Nachsorge für Kinder und Jugendliche entwickelt werden.
In den Eckpunkten wird unter anderem auf die Grundlagen und Aufgaben sowie die Einleitung, die Angebote (inklusive der Anforderungen an die Leistungserbringer) und die Zulassung eingegangen.