Deutsche Rentenversicherung

Peer-Review-Verfahren - Überblick

Stand 04.11.2015 Kostenlos

Das Peer Review ist ein Verfahren zur Überprüfung und Bewertung der Prozessqualität in Reha-Einrichtungen, die als Fachabteilungen am QS-Verfahren der Deutschen Rentenversicherung teilnehmen. Die Bewertung des Rehabilitationsprozesses basiert auf der wechselseitigen Prüfung anonymisierter Entlassungsberichte durch erfahrene und entsprechend geschulte Fachkollegen. Grundlage der Prüfung ist eine gemeinsam mit indikationsspezifischen Expertengruppen entwickelte Checkliste qualitätsrelevanter Prozessmerkmale. 

PEER REVIEW-ABLAUF (Bereich Reha-Qualitätssicherung, Epidemiologie und Statistik)

Das Peer Review ist ein Verfahren zur Überprüfung der Prozessqualität von Rehabilitationsleistungen in den von der Deutschen Rentenversicherung belegten stationären und ambulanten Fachabteilungen. Die Prozessbewertung stellt neben der Strukturerhebung, der Patientenbefragung und den Auswertungen der evidenzbasierten Therapiestandards auf der Basis der Dokumentation therapeutischer Leistungen (KTL) eine tragende Säule der externen Qualitätssicherung in der rehabilitativen Versorgung dar. Die Bewertung des Rehabilitationsprozesses basiert auf der wechselseitigen Prüfung anonymisierter Entlassungsberichte durch geschulte Gutachter (Peers) auf der Grundlage einer mit Expertengruppen entwickelten Checkliste qualitätsrelevanter Prozessmerkmale. Mit der Rückmeldung der Ergebnisse eines Peer Review Verfahrens erhält jede teilnehmende Fachabteilung Informationen über ihre Stärken und Schwächen u. a. im Vergleich zu anderen indikationsgleichen Fachabteilungen. Somit können Schwächen korrigiert und vorhandene Stärken ausgebaut werden.

1. Meldung eines Gutachters

  • Der federführende RV-Träger überprüft, ob ein bereits geschulter Peer weiterhin zur Verfügung steht.
  • Sollte in einer Fachabteilung kein geschulter Peer zur Verfügung stehen, wird diese vom zuständigen RV-Träger zur Nennung eines leitenden Arztes aufgefordert, der zur Teilnahme an einer Gutachterschulung bereit ist.
  • Die RV-Träger leiten die Meldungen zur Schulung an den Bereich Reha-Qualitätssicherung, Epidemiologie und Statistik der Deutschen Rentenversicherung Bund weiter.
  • Maßgeblich für die Festlegung eines Fachabteilungsstatus und der Indikation einer Fachabteilung ist der vom federführenden RV-Träger vergebene indikationsspezifische Fachabteilungsschlüssel.

2. Peerschulung

  • Um eine sachgerechte Begutachtung zu gewährleisten, werden die benannten Gutachter in indikationsspezifischen Gruppen geschult. Die Veranstaltungen sind in der Regel 3-tägig.
  • Die Kosten für die Schulung werden im Rahmen der Qualitätssicherung von der Rentenversicherung getragen. Reise- und Übernachtungskosten werden von den Einrichtungen übernommen.
  • Einmal, bei Bedarf auch zweimal pro Jahr, wird entweder für die somatischen oder psychosomatischen und suchtbezogenen Indikationen ein Schulungstermin angeboten, um neu in der Rehabilitationsmedizin beginnende Ärzte als Gutachter in das Peer Review Verfahren einzuführen.
  • Darüber hinaus bietet der Bereich Reha-Qualitätssicherung, Epidemiologie und Statistik der Deutschen Rentenversicherung Bund eine jährliche Informationsveranstaltung zur Reha-Qualitätssicherung und anderen rehabilitationsbezogenen Themen für Gutachter im Peer Review-Verfahren an.

3. Peer Review-Verfahren

  • Der federführende Rentenversicherungsträger zieht eine Zufallsstichprobe von in einem definierten Zeitintervall abgeschlossenen Rehabilitationen. Die Stichprobengröße beträgt i.d.R. 20 Fälle pro Fachabteilung.
  • Die gezogenen Fälle werden den betreffenden Fachabteilungen mit der Bitte gemeldet, die entsprechenden Entlassungsberichte einschließlich der individuellen Therapiepläne in anonymisierter Form bereitzustellen. Nach Anonymisierung hinsichtlich der Herkunftseinrichtung übermittelt der RV-Träger die Berichte dem Bereich 0430 der DRV Bund.
  • Die Verteilung der Entlassungsberichte auf möglichst viele Gutachter gleicher Indikation erfolgt ebenfalls durch den genannten Bereich der DRV Bund.
  • Die Peers begutachten die ihnen zugeordneten Fälle und senden sie an die Deutsche Rentenversicherung Bund Bereich 0430 zurück.

4. Auswertung und Ergebnisübermittlung

  • Die Datenerfassung und die Datenauswertungen werden von der Deutschen Rentenversicherung Bund vorgenommen.
  • Die Auswertungen umfassen Ergebnisse zu einrichtungsbezogenen Bewertungen und vergleichenden Bewertungen  qualitätsrelevanter Prozessmerkmale.
  • Die Rückmeldung an die teilnehmenden Fachabteilungen erfolgt in Form eines detaillierten einrichtungsbezogenen und einrichtungsvergleichenden Berichtes.

                          

 

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