Die Leistungsklassifikation für die berufliche Rehabilitation (LBR) der Deutschen Rentenversicherung soll der Abbildung, Bewertung und Sicherung der Prozessqualität der beruflichen Rehabilitation dienen. Die LBR gilt für alle Einrichtungen, die berufliche Bildungsleistungen im Auftrag der Deutschen Rentenversicherung erbringen. Die einzelfallbezogene Dokumentation von Leistungen der beruflichen Rehabilitation mit der LBR wird wichtiger Bestandteil der Reha-Qualitätssicherung und wird im Zusammenhang mit den gesetzlichen Vorgaben zur Qualitätssicherung von Leistungen zur Teilhabe entwickelt.