Gewähren Arbeitgeber ihren Mitarbeitern Bezüge neben Sozialleistungen, sind diese seit dem 1. Januar 2008 häufiger beitragsfrei in der Sozialversicherung. Der Grund dafür ist eine neue Bagatellgrenze von 50 Euro. Solche Bezüge sind immer dann beitragsfrei, wenn sie zusammen mit der Sozialleistung das bisherige Nettoarbeitsentgelt um nicht mehr als 50 Euro pro Monat übersteigen. Andernfalls ist der Teil, der über dem Nettoarbeitsentgelt liegt, also auch die ersten 50 Euro, beitragspflichtig.