Mit dem Gesetz zur Anpassung der Finanzierung von Zahnersatz vom 15.12.2004 hat der Gesetzgeber die ursprünglich vorgesehene Finanzierung der Aufwendungen für Zahnersatz über einen einheitlichen, einkommensunabhängigen (Fest-)Beitrag wieder rückgängig gemacht und stattdessen ein Vorziehen des ab 2006 ohnehin vorgesehenen zusätzlichen Beitrags für Mitglieder, verbunden mit einer Anhebung dieses Zusatzbeitrags, beschlossen.