Deutsche Rentenversicherung

Zusätzlicher Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung

Mit dem Gesetz zur Anpassung der Finanzierung von Zahnersatz vom 15.12.2004 hat der Gesetzgeber die ursprünglich vorgesehene Finanzierung der Aufwendungen für Zahnersatz über einen einheitlichen, einkommensunabhängigen (Fest-)Beitrag wieder rückgängig gemacht und stattdessen ein Vorziehen des ab 2006 ohnehin vorgesehenen zusätzlichen Beitrags für Mitglieder, verbunden mit einer Anhebung dieses Zusatzbeitrags, beschlossen.

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