Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung haben zuletzt mit Stand vom 25.04.2006 eine Übersicht über berufliche und berufsfördernde Bildungsmaßnahmen und deren versicherungs-, beitrags- und melderechtliche Beurteilung herausgegeben. Aufgrund der geänderten Rechtsauffassung zur Arbeitslosenversicherungspflicht bei Beschäftigungen zur Berufsausbildung mit Leistungsbezug ist eine Aktualisierung erforderlich. Der Versicherungspflicht zur Arbeitslosenversicherung aufgrund einer Beschäftigung zur Berufsausbildung steht hiernach die Gewährung insbesondere von Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung oder Übergangsgeld nicht entgegen. Die aktualisierte Verlautbarung gilt ab 01.01.2008.