Mit dem Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze vom 19.12.2007 (BGBl. I S. 3024) und weiteren Gesetzen hat der Gesetzgeber eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen vorgesehen, die Auswirkungen auf das Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht in der Sozialversicherung haben. Insbesondere im Verfahrensrecht sollen Abläufe den betrieblichen Erfordernissen angepasst werden, um für Arbeitgeber und Sozialversicherungsträger Vereinfachungen zu bewirken. Die Spitzenverbände der Krankenkassen, die Deutsche Rentenversicherung Bund und die Bundesagentur für Arbeit haben die sich hieraus auf das Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht ergebenden Auswirkungen beraten und die Ergebnisse in diesem Rundschreiben zusammengefasst.