Die Spitzenverbände der Krankenkassen, der GKV-Spitzenverband, die Deutsche Rentenversicherung Bund und die Bundesagentur für Arbeit haben die sich aus den gesetzlichen Neuregelungen ab 2007 ergebenden Auswirkungen auf die beitragsrechtliche Beurteilung der Beiträge und Zuwendungen zum Aufbau betrieblicher Altersversorgung beraten und die erzielten Ergebnisse in einem neuen Rundschreiben zusammengefasst, das für Zeiten vom 1. Januar 2007 Anwendung findet.
Hinweis: Das Rundschreiben wurde am 21.11.2018 aktualisiert.