Deutsche Rentenversicherung

Rentenversicherung der nicht erwerbsmäßig tätigen Pflegepersonen - Rundschreiben vom 28.12.2009

Stand 28.12.2009 Zur Zeit kostenlos

Die Spitzenorganisationen der Pflege- und Rentenversicherung haben die sich aus dem Gesetz zur sozialen Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit (Pflege-Versicherungsgesetz - PflegeVG) ergebenden versicherungs-, beitrags- und melderechtlichen Auswirkungen in einem gemeinsamen Rundschreiben vom 11.2.2004 kommentiert. Das Rundschreiben war aufgrund der zwischenzeitlichen Rechts- und Verfahrensänderungen sowie weiterer Besprechungsergebnisse der Spitzenorganisationen der Pflege- und Rentenversicherung zu aktualisieren. Im Wesentlichen waren die sich aus dem Gesetz zur Organisationsreform in der gesetzlichen Rentenversicherung vom 9.12.2004, dem Verwaltungsvereinfachungsgesetz vom 21.3.2005 zum Mitteilungsverfahren zwischen den Pflegekassen bzw. privaten Versicherungsunternehmen und den Festsetzungsstellen für die Beihilfe bzw. den Dienstherrn sowie dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz vom 28.5.2008 zum Fortbestand der Versicherungspflicht nicht erwerbsmäßiger Pflegepersonen während Erholungsurlaubs ergebenen Regelungen zu berücksichtigen. Darüber hinaus wurden insbesondere Beratungsergebnisse zur Prüfung der Dauerhaftigkeit und Regelmäßigkeit der Pflegetätigkeit bei unvorhersehbaren Pflegeeinsätzen und -ausfällen sowie deren Auswirkungen auf die Versicherungs- und Beitragspflicht der Pflegepersonen und zur Versicherungspflicht von Pflegepersonen mit Wohnsitz in EU/EWR-Mitgliedstaaten sowie der Schweiz eingefügt.

Hinweis: Das Rundschreiben wurde am 09.01.2013 aktualisiert.

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