Die mit dem Gesetz zur sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen erstmals ab 1. Januar 1998 für den Versicherungsschutz flexibler Arbeitszeiten geschaffenen Regelungen wurden mehrfach angepasst. Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen und zur Änderung anderer Gesetze vom 21. Dezember 2008 wurden neben der besseren Sicherung und Portabilität von Wertguthaben insbesondere Regelungen zur Abgrenzung der Wertguthabenvereinbarungen von anderen Formen flexibler Arbeitszeitmodelle, zum Anspruch auf Wertguthabenverwendung sowie zur Wertguthabenführung und -anlage getroffen.
Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung haben die sich aus dem Gesetz für das Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht der Sozialversicherung ergebenden Änderungen beraten und die dabei erzielten Ergebnisse in diesem Gemeinsamen Rundschreiben zusammengefasst. Das Rundschreiben ersetzt das Gemeinsame Rundschreiben zur sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen vom 29. August 2003, welches hinsichtlich der Rechtslage bis zum 31. Dezember 2008, insbesondere für die Behandlung von Wertguthaben aus Bestandsfällen sowie die Führung von Zeitguthaben, maßgebend bleibt.
Die für die Altersteilzeitarbeit, als besondere Form der flexiblen Arbeitszeit im Rahmen von Wertguthabenvereinbarungen, geltenden versicherungs-, beitrags- und melderechtlichen Regelungen ergeben sich aus dem Gemeinsamen Rundschreiben der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung vom 9. März 2004, das demnächst aktualisiert wird.