Die Verlautbarung zur versicherungsrechtlichen Beurteilung von beruflichen Bildungsmaßnahmen sowie von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben wurde aktualisiert. Es waren Änderungen durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt , bei der versicherungsrechtlichen Beurteilung der Teilnehmer an einer Weiterbildung mit Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf (Umschulung) und der Anwendung des § 26 Abs. 1 Nr. 1 SGB III bei Maßnahmen der Erwachsenenbildung eine Versicherungspflicht in der Arbeitslosenversicherung zu berücksichtigen.
Hinweis: Das Rundschreiben wurde am 20.04.2016 aktualisiert.