Mit dem Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes wurden Regelungen zur sozialen Absicherung der Lebendspender von Organen oder Geweben geschaffen, die die durch eine Organ- oder Gewebespende entstehenden Nachteile vermeiden sollen. So besteht für den Organ- oder Gewebespender nunmehr u. a. ein Anspruch auf Leistungen zum Ausgleich des Verdienstausfalls aufgrund einer durch die Organ- oder Gewebespende bestehenden Arbeitsunfähigkeit. Die versicherungs-, beitrags- und melderechtlichen Auswirkungen des Bezugs dieser Leistungen sind in einer Verlautbarung zusammengefasst worden.
Hinweis: Das Rundschreiben wurde am 18.11.2015 aktualisiert.