Mit dem Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes vom 21.07.2012 wurden Regelungen zur sozialen Absicherung der Lebendspender von Organen oder Geweben geschaffen. Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung haben die versicherungs-, beitrags- und melderechtlichen Auswirkungen des Bezugs von Leistungen zum Ausgleich des Verdienstausfalls der Organ- oder Gewebespender in einer gemeinsamen Verlautbarung vom 15.11.2012 dargestellt. Mit dem Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung vom 16.07.2015 ist klargestellt worden, dass diese Regelungen bzw. Auswirkungen auch bei einer Spende von Blut zur Separation von Blutstammzellen oder anderen Blutbestandteilen im Sinne von § 9 Transfusionsgesetz gelten. Daher erfolgte eine entsprechende Anpassung der Verlautbarung unter dem Datum vom 18.11.2015.