Für Arbeitnehmer, die unständige Beschäftigungen ausüben, gelten im Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht der Sozialversicherung Besonderheiten. Darüber hinaus sind die Unterschiede zur versicherungs-, beitrags- und melderechtlichen Behandlung von geringfügigen kurzfristigen Beschäftigungen, von Dauerbeschäftigungen und von regelmäßig wiederkehrenden Beschäftigungen zu beachten. Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung haben das bisherige Rundschreiben zur versicherungs-, beitrags- und melderechtlichen Behandlung unständig Beschäftigter aktualisiert, da die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zur Berufsmäßigkeit der Ausübung unständiger Beschäftigungen sowie waren Klarstellungen zur Abgrenzung einer Dauerbeschäftigung von einer regelmäßig wiederkehrenden Beschäftigung und Änderungen im Meldeverfahren zu berücksichtigen waren.
Hinweis: Das Rundschreiben wurde am 21.11.2018 aktualisiert.