Deutsche Rentenversicherung

Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht der unständig Beschäftigten

Stand 21.11.2018

Für Arbeitnehmer, die unständige Beschäftigungen ausüben, gelten im Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht der Sozialversicherung Besonderheiten. Darüber hinaus sind die Unterschiede zur versicherungs-, beitrags- und melderechtlichen Behandlung von geringfügigen kurzfristigen Beschäftigungen, von Dauerbeschäftigungen und von regelmäßig wiederkehrenden Beschäftigungen zu beachten. Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung haben das bisherige Rundschreiben zur versicherungs-, beitrags- und melderechtlichen Behandlung unständig Beschäftigter aktualisiert, da die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zum Vorliegen unständiger Beschäftigungen zu berücksichtigen war.

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