Mit Artikel 160 des Gesetzes zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes vom 29.03.2017 (BGBl. I S. 626) wurde für das Statusfeststellungsverfahren die Möglichkeit der elektronischen Antragstellung eröffnet, auch die Anforderung erforderlicher Angaben oder Unterlagen kann danach elektronisch erfolgen. Aufgrund dieser gesetzlichen Änderung sowie zwischenzeitlich ergangener Rechtsprechung ist das gemeinsame Rundschreiben überarbeitet worden. Das aktualisierte Rundschreiben löst mit Wirkung ab 01.07.2019 das bisherige Rundschreiben vom 13.04.2010 ab.