Deutsche Rentenversicherung

Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht für Beschäftigungen im Übergangsbereich

Stand 16.08.2022 Kostenlos

Mit der Anhebung der Geringfügigkeitsgrenze von 450 auf 520 EUR ab 01.10.2022 wurde der Übergangsbereich auf den Entgeltbereich von 520,01 bis 1.600 EUR angehoben. Die Beschäftigten zahlen im Übergangsbereich einen reduzierten Beitragsanteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag. Die Neuregelungen sehen zudem eine geänderte Beitragsverteilung vor. Diese führt für die Beschäftigten zu einer höheren Beitragsentlastung und für die Arbeitgeber zu einer höheren Beitragsbelastung als bisher. Zudem gelten für am 30.09.2022 versicherungspflichtig Beschäftigte mit einem regelmäßigen monatlichen Arbeitsentgelt von 450,01 bis 520 EUR befristete Bestandsschutzregelungen. Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung haben daher die entsprechenden Ausführungen in ihrem Gemeinsamen Rundschreiben zur versicherungs-, beitrags- und melderechtlichen Behandlung von Beschäftigungsverhältnissen im Übergangsbereich aktualisiert.

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