Deutsche Rentenversicherung

Geringfügigkeits-Richtlinien

Stand 16.08.2022

Aufgrund gesetzlicher Änderungen zum Melderecht für geringfügige Beschäftigungen, die Einführung einer dynamischen Geringfügigkeitsgrenze in Höhe von 520 EUR in Abhängigkeit vom Mindestlohn und die gesetzliche Regelung des unschädlichen Überschreitens der Geringfügigkeitsgrenze haben die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung die entsprechenden Ausführungen zum Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht für geringfügige Beschäftigungen in den Geringfügigkeits-Richtlinien aktualisiert.

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